Am 1.1.2010 werden bei der Foveruka wieder die Sektkorken knallen. Dann haben wieder viele Arbeiter der Ford Werke, die bei der Betriebsrente eine Gleichbehandlung mit den Angestellten verlangen könnten, ein Jahr Nachzahlung  verschenkt, nämlich für das Jahr 2006. Nach unseren Erfahrungen stehen praktisch allen Arbeitern, die vor 1983 eingestellt worden sind, höhere Betriebsrenten zu, weil die Foveruka, der Träger der Betriebsrente bei Ford, Arbeitern ab dem 10. Beschäftigungsjahr nur noch einen Steigerungsssatz von 0,37 % gutschrieb.  Wir haben Mandanten, in denen eine Nachzahlung von mehreren tausend Euro für 2006 berechnet wurde. Bei den Angestellten legte die Foveruka dagegen Steigerungssatz von 1 Prozent zugrunde. Das kann mehrere hundert Euro Differenz im Monat ausmachen, Geld, dass viele Betriebsrenter gut gebrauchen können. Auf unsere Klage hin hatte schon 2002 das Bundesarbeitsgericht diese Ungleichbehandlung  für ungerechtfertigt erklärt und die Foveruka zur Nachzahlung der Betriebsrente bei einem ehemaligen Arbeiter der Ford Werke verurteilt. Schon 1999 hat der Unterzeichner in einem Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht einen „stillen“ Vergleich in einem entsprechenden Verfahren geschlossen. Die Foveruka zahlt bis heute in vielen Fällen trotzdem nicht freiwillig nach, sondern bekämpft das für einen Mandanten von mir erstrittene Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus 2002 immer noch als falsch. Das Landesarbeitsgericht Köln hat im Februar 2009 aber erneut – ebenso wie die Vorinstanz – das Urteil des Bundesarbeitsgericht aus 2002 bestätigt. In der dagegen eingelegten Revision der Foveruka hat das Bundesarbeitsgericht in den Verhandlungsterminen am 10.11.2009 und 17.11.2009 die Verkündung einer Entscheidung für Februar 2010 angekündigt. Dann aber werden viele Ex-Fordwerker wieder ein Jahr Nachzahlung (für 2006) verschenkt haben und die Ford Werke bzw. die Foveruka wieder Millionen eingespart haben.  Leider wissen viele Betriebsrentner bis heute nichts von Ihren Nachforderungen.

Tipp: Ex-Arbeiter von Ford können für eine Beratungsgebühr in Höhe von max. 190 Euro zzgl. Mwst. bei uns prüfen lassen, ob die Betriebsrente richtig berechnet wurde. Wer vor 1983 eingestellt wurde und länger als zehn Jahre als Arbeiter bei Ford (oder später auch Visteon) beschäftigt wurde, hat sehr gute Aussichten auf eine Nachzahlung.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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