Gerade hatte ich ein Interview mit Radio Bremen zu Thema „Hitzefrei am Arbeitsplatz“; in Bremen sind es 33 Grad. Klar, dass da in klimatisierten Büros weitergearbeitet werden muss und auch alle anderen haben nur sehr ausnahmsweise und individuell einen Anspruch auf „Hitzefrei“. Journalisten interessieren sich in Interviews stets für andere Dinge als Juristen: bei der üblichen Frage nach dem Dresscode kann der Arbeitsrechtler beim kurzärmeligen Hemd auch in der Bank juristisch Entwarnung geben, Stilberater dagegen Vollalarm. Das Arbeitsleben kann – wie jeder weiß – auch durch nicht arbeitsrechtliche Problematiken beeinträchtigt werden. Hier bewährt sich das für Juristen nicht untypische „Ja, aber …“ Schema („Arbeitsrechtlich kann Ihr Chef Ihnen nichts, aber …“.

Eine Frage, die häufig kommt, ist die mit der Dönerbude. Tatsächlich ist der Arbeitsplatz am Dönerspieß mit Sicherheit ein sog. „Hitzearbeitsplatz“. Für den Hitzearbeitsplatz gibt es besondere Regelungen. Eine arbeitnehmerfreundliche Lösung wäre, im Sommer eine Eisdiele zu führen und im Winter eine Dönerbude. Dönereis gibt es übrigens schon

>> Mehr Infos zum Thema „Hitzefrei am Arbeitsplatz“ via hitzefrei-fuer-arbeitnehmer.de

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.