Interviews zu BVerfG vom 29.8.2015 – Versammlungsverbot Heidenau

Der wissenschaftliche Mitarbeiter und Jurastudent Michael Fengler, der seit einigen Jahren Rechtsanwalt Michael Felser (die Ähnlichkeit der Namen ist rein zufällig und nicht beabsichtigt) vor allem im Öffentlichen Dienstrecht und Verwaltungsrecht unterstützt und dadadurch sein Stipendium aufbessert, hat mit einem Widerspruch und einem Antrag vor dem Verwaltungsgericht Dresden am Freitag, den 28.8.2015 gegen das Versammlungsverbot in Heidenau eine echte Heldentat vollbracht.

Während das Verwaltungsgericht Dresden seinem Antrag von Freitag nacht noch zu 100 % folgte und das für das gesamte Wochenende verhängte Versammlungsverbot des Landrats kippte, hob das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen noch am gleichen Tage die Entscheidung wirder auf, und gab ihm nur teilweise recht, indem es – obwohl es auch keinen polizeilichen Notstand erkennen konnte – für Samstag, Sonntag und Montag das Versammlungsverbot bestätigte. Das OVG hatte ihm nicht einmal 30 Minuten Frist für eine Stellungnahme gegeben, dafür aber 9/10 der Kosten aufgegeben.  Was dem OVG in der Eile auch durchgegangen war: Michael Fengler hätte gar nicht selbst vor dem OVG Stellung nehmen können, da er noch kein Anwalt ist. Am Oberverwaltungsgericht aber herrscht Anwaltszwang. Michael Fengler gab nach der teilweisen Niederlage aber nicht auf, sondern beantragte umgehend nach Zustellung der Entscheidung des OVG am Samstag abend gemeinsam mit seinem Chef, Michael Felser, eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht.Dieser telefonierte mit dem Notdienst des Bundesverfassungsgericht und faxte um gegen 22 Uhr den Schriftsatz an das höchste deutsche Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht reagierte ebenfalls umgehend, drei Richter reisten aus der gesamten Republik an, stimmten einstimmig für den Antrag, hoben noch am Samstag morgen die Entscheidung des Sächsischen OVG auf und erlaubten die Versammlungen an allen Tagen. Drei Instanzen in 24 Stunden. Ein Riesenerfolg für das Grundrecht der Versammlungsfreiheit.

Ein aufregendes Wochenende für den Bonner Jurastudenten, der danach  nicht nur zahlreiche Interviews gab (siehe unten), sondern auch mehrmals vom Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel angerufen wurde. Der Bundeswirtschaftsminister sagte nach der Teilniederlage vor dem OVG Bautzen spontan zu, er werde die Kosten des Studenten erstatten. Das war am Ende dann doch nicht nötig, weil das Bundesverfassungsgericht dem Freistaat die Kosten zu 100 % aufgab, für alle Instanzen. Gabriel spendete das Geld (1000 Euro) daher an zwei Organisationen, die Michael Fengler bestimmen durfte. Und auch Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte wird das Honorar, dass der Freistaat Sachen für das erfolgreiche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht übernehmen muss, ebenfalls spenden, so Rechtsanwalt Felser.

Interviews wegen der Verfahren um das Versammlungsverbot

LTO vom 29.08.2015: Jurastudent kämpft gegen Demoverbot in Heidenau
Ein Bonner Jurastudent ist der einzige Bundesbürger, der gegen das Versammlungsverbot in Heidenau geklagt hat. Er wollte am Willkommensfest für Flüchtlinge teilnehmen. Das BVerfG hat Michael Fengler gerade Recht gegeben*. Ein Gespräch.

Kölner EXPRESS vom 29.08.2015: Bonner kippt Demo-Verbot. Hilfs-Aktion für Flüchtlinge in Heidenau findet statt. Michael Fengler (25) aus Bonn ist wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Brühler Kanzlei.
Beitrag: EXPRESS_29082015_Fengler_Heidenau_Versammlungsverbot als PDF.

Tagesschau.de vom 29.08.2015: Demonstrationen in Heidenau erlaubt Verfassungsgericht kippt Versammlungsverbot. Das Bundesverfassungsgericht hat das Versammlungsverbot für die sächsische Stadt Heidenau außer Kraft gesetzt. Mit dieser Entscheidung gab das Gericht dem Eilantrag eines Bonner Jurastudenten statt. Dieser hatte das Versammlungsverbot in Heidenau für rechtswidrig gehalten und wollte gerichtlich dagegen vorgehen.

T-Online.de vom 29.08.2015: Gabriel bezahlt Student die Verfahrenskosten.
Versammlungsverbot in Heidenau. Gabriel zahlt einem Studenten aus eigener Kasse 920 Euro: Sigmar Gabriel (SPD).

TAZ vom 30.08.2015: Streit um Demo-Verbot in Heidenau: Ein Student rettet …
Er zog bis zum Verfassungsgericht: Michael Fengler hat das Versammlungsverbot in Heidenau gekippt. Zur Demo schaffte er es dann aber doch nicht …

Badische Zeitung vom 31.08.2015: Student kippt Demo-Verbot in Heidenau. KARLSRUHE. Der Bonner Jurastudent Michael Fengler hat das Demonstrationsverbot für Heidenau gekippt. Er ging dafür bis zum Bundesverfassungsgericht.

Jetzt.de! Süddeutsche Zeitung vom 31.08.2015: Der Mann, der das Fest in Heidenau möglich machte. Michael ist 25, Juso und Jurastudent. Und hat am Wochenende das Versammlungsverbot in Heidenau gekippt. Wie er das geschafft hat und warum ihn Samstag Sigmar Gabriel aus dem Bett geklingelt hat, erzählt er im Interview. Michael, seit Sonntag bist du „der Student mit der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde“. Was war da bei Dir am Wochenende los?

DetektorFM vom 31.08.2015: Versammlungsverbot in Heidenau gekippt. Der Jurastudent, der ein Grundrecht rettete. Ein Jurastudent aus Bonn kippt vor dem  Bundesverfassungsgericht das Versammlungsverbot in Heidenau. Sogar Sigmar Gabriel rief ihn daraufhin an. Im Interview erklärt Michael Fengler, warum er für die Versammlungsfreiheit bis vor das höchste deutsche Gericht gezogen ist – und wie das Telefonat mit dem Vizekanzler war.

FOCUS vom 1.9.2015: „Ich bin vor Freude rumgehüpft“: Dieser Student machte das Willkommensfest in Heidenau erst möglich. Ein Jurastudent kippt mit seiner erfolgreichen Verfassungsbeschwerde das verhängte Versammlungsverbot in Heidenau. Wie ihm dieser Coup gelang und warum Sigmar Gabriel seine Hilfe anbot, erklärte er jetzt in einem Interview.

Vorwärts vom 01.09.2015: Heidenau: Wie ein Jura-Student den Freistaat Sachsen düpierte. Flüchtlinge und Aktivisten feierten in Heidenau ein Willkommensfest. Möglich gemacht hatte das der vehemente Einsatz eines Jura-Studenten aus den Reihen der Jusos.

Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 01.09.2015: Willkommensfest in Heidenau Student kippte Demoverbot – mit einem Fax. Der 25-jährige Bonner Jurastudent und Funktionär der Jungsozialisten, Michael Fengler, hat das allgemeine Demonstrationsverbot für Heidenau gekippt. Er zog dafür bis vor das Bundesverfassungsgericht. Ohne Faxgerät hatte das Willkommensfest für Flüchtlinge nicht stattfinden können.

Kölner Stadtanzeiger vom 02.09.2015: Anwaltskanzlei Felser in Brühl. Jura-Student ermöglichte Flüchtlingsfest in Heidenau. Michael Fengler, der bei Anwaltskanzlei Felser in Brühl arbeitet, stoppte das Versammlungsverbot in Heidenau. „Das ist wie ein Sechser im Lotto“ – mit Zusatzzahl“, beschreibt Fengler sein Erfolgserlebnis.

Bonner Generalanzeiger vom 03.09.2015: Bonner Jura-Student ermöglichte das Willkommensfest in Heidenau. Bonner Jura-Student ermöglichte das Willkommensfest in Heidenau. Michael Fengler überzeugte die Richter. Michael Fenglers Smartphone klingelt pausenlos. Anrufe, SMS, Facebook – auf allen Kanälen versuchen Menschen den 25-jährigen Bonner zu erreichen. Manche wollen gratulieren, andere kritisieren, wieder andere einfach ein Interview.

Sächsische Zeitung vom 03.09.2015: Der Retter des Heidenauer Willkommensfestes. Der Bonner Student Michael Fengler legte Einspruch gegen das Versammlungsverbot ein – und wurde vom SPD-Chef Sigmar Gabriel geweckt.

Radio Erft vom 03.09.2015: Interview mit dem Mann, der in Heidenau das Willkommensfest möglich machte. Podcast vom Interview folgt.

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