clown-nase_schaumstoff.jpgMit roten Nasen will jetzt der ACE Auto Club Europa e.V. – Kreis Rhein-Erft – gegen schlechte Laune im Verkehr vorgehen. Während oftmals diskutiert wird, ob es zulässig ist, sich in der fünften Jahreszeit kostümiert ans Steuer zu setzen, empfiehlt dies der Autoclub sogar.

Der Club greift damit eine entsprechende Empfehlung des Mediziners und Kabarettisten Dr. Eckard von Hirschhausen auf. Dieser sieht in der berühmten roten Clownnase einen „emotionalen Airbag“ für Autofahrer. „Als praktische Maßnahme zur Unfallverhütung könnte sie eine große Wirkung entfalten“, zeigte sich Hirschhausen in einem Gespräch mit dem ACE-Kreis Rhein-Erft überzeugt. Die Nase zaubere mehr Gelassenheit in den Straßenverkehr. „Ärger, den man nicht gehabt hat, hat man nicht gehabt“.

Trotz der Hoffnung auf mehr rote Nasen auf den Straßen bleibt Hirschhausen einigermaßen konventionell und betont die Wirksamkeit herkömmlicher Verkehrsstrafen. „Die Erhöhung der Bußgelder ist ein Schritt in die richtige Richtung“.

Unterdessen zerstreut der ACE Befürchtungen, Autofahrer, die sich mit einer roten Nase maskieren, könnten wegen des gesetzlichen Vermummungsverbots belangt werden. „Für Narren gelte Narrenfreiheit“, weiß Herbert Gatzweiler, Vorsitzender des ACE-Kreises Rhein-Erft .

Wenn automobile Karnevalsfans im Rheinland etwa als Clown verkleidet durch die Gegend tourten, könnten sie sich aufs Grundgesetz berufen, erklärt ACE Vertrauensanwalt Axel Willmann von Rechtsanwälte Felser. Dieses garantiere die persönliche Freiheit (Artikel 2) und die Freiheit der Kunst (Artikel 5).

Hören und sehen darf Autofahrern allerdings auch im Karneval nicht vergehen, so der ACE-Vorsitzende. Auch die Bewegungsfreiheit und Fahrtauglichkeit dürfe nicht durch eigentümliche Kostümierung beeinträchtigt sein. Das gilt nach Angaben des ehrenamtlichen Clubs insbesondere fürs Sehen, Lenken, Gas geben, Bremsen und Schalten. Das Gespräch mit Dr. von Hirschhausen im Wortlaut.

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