Der Karneval geht auch nicht folgenlos an den Gerichten vorbei. Aber mal langsam: Rosenmontag ist bekanntlich nach Meinung der Gerichte ein ganz normaler Arbeitstag. Insbesondere Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollen sich nicht einmal auf eine betriebliche Übung zum arbeitsfreien Brauchtumstag berufen können. Das entschied kürzlich das selbst das der Karnevalsfeindlichkeit unverdächtige Arbeitsgericht Köln (Arbeitsgerichts Köln vom Az: 2 Ca 6269/09) wie schon das Landesarbeitsgericht Köln (Landesarbeitsgericht Köln Aktenzeichen: 11 Sa 238/03) – im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. 9. 2002 Aktenzeichen 1 AZR 477/01).  Das scheint aber nicht für die technischen Einrichtungen der Gerichte in NRW zu gelten, einige scheinen Rosenmontag einfach arbeitsfrei genommen zu haben oder feierten im Gericht. Die Telefaxe eines am Rosenmontag von uns angefunkten Sozialgerichts und eines Arbeitsgerichts (übrigens nicht des Arbeitsgericht Köln) verweigerten schlicht die Annahme von Sendungen. Was stutzig macht: Die Telefaxanschlüsse „verkleideten“ sich gewissermaßen als normaler Telefonanschluß. Kein empfangsbereites Piepsen, sondern ein normales „Freizeichen“, wie ich mich durch einen- übrigens bundesverfassungsgerichtlich empfohlenen – Kontrollanruf versichern konnte. Denn nach Ansicht der Gerichte sind immer die Anwälte schuld, wenn das gerichtliche Telefax Mätzchen macht. Nur ein solcher Kontrollanruf überführt die wahren Übeltäter. Immerhin hat sich eines der beiden Gerichte heute morgen sofort ge“mail“det, nachdem ich gestern ebenfalls per Mail beide Gerichte auf das Problem hingewiesen hatte. Hoffe, das die Gerichte meine Meldung auch bei entsprechenden Wiedereinsetzungsgesuchen von Kolleginnen und Kollegen berücksichtigen und nicht wieder wie üblich behaupten: „Die Anwälte sind schuld“.

Tipps, wie man das Telefax trotzdem fristgerecht an welches Gericht bringt, finden Anwälte in einem Beitrag auf Arbeitsgericht.de.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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