das soll der Bundesgerichtshof (BGH vom 02.04.2009 – I ZB 94/06) in letzter Instanz bestätigt und einen Löschungsantrag eines Wettbewerbers abgewiesen haben, schreibt Beck aktuell. Die Richter des Bundesgerichtshofs sollen die Eintragung der Marke „kinder“ für Ferrero bestätigt haben. Der IP Weblog hatte zuletzt allerdings auch berichtet, dass der Bundesgerichtshof den Umfang der Marke eingeschränkt und zwei Wettbewerbern ebenfalls die Verwendung des Wortes „Kinder“ bei Süsswaren erlaubt hatte.

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