Das Amtsgericht Köln (Az. 208 C 141/02)  hatte sich der Kündigung eines Vermieters zu befassen. Kündigungsgrund war der Cannabisanbau des Mieters mit anschließendem Eigenkonsum der Gewächse. Da das Strafverfahren gegen den Mieter wegen des Anbaus gegen Zahlung einer geringen Geldbuße eingestellt worden war,

sah das Gericht keinen gravierenden Verstoß gegen den Mietvertrag, der eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hätte.

Ein oder zwei Pflänzchen auf dem Balkon wären danach problemlos. Sofern die Wohnung allerdings für Großplantagen genutzt wird, dürfte die Entscheidung wohl anders ausfallen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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