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Hitzefrei

Keine Änderung der Größe, 07:08, 25. Jun. 2019
Wenn Sie sachliche Informationen zum Thema "Arbeitsplatztemperatur", Arbeitsschutz und Arbeitnehmerrechte" zum Thema "Hitzefrei für Arbeitnehmer" suchen, dann sind Sie hier richtig (Stand Juni 20152019)
Häufig wird geschrieben, einen Anspruch auf "Hitzfrei" im Job gäbe es anders als an Schulen nicht, was sogar stimmt. Es stimmt aber nur insofern, weil bei "Hitzefrei" an Schulen die Außentemperatur der Maßstab ist und alle frei bekommen. Im Arbeitsschutzrecht ist aber '''nicht die Außentemperatur''' maßgeblich, sondern '''die jeweilige Arbeitsplatztemperatur''' bzw. Arbeitsraumtemperatur entscheidet, ob man dort weiterarbeiten muss oder nicht. Hitzefrei für alle Arbeitnehmer bei bspw. 30 Grad im Sommer gibt es also schon deswegen nicht, weil ja mancher im klimatisierten Büro arbeitet.
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