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Scheinselbständigkeit

2 Byte entfernt, 14:18, 19. Mär. 2015
/* Scheinselbständigkeit - Handelsvertreter */
zu sehen, dass die Höhe eines Provisionssatzes mit der Anzahl der vermittelten Verträge steigt; der Sanktionscharakter wird
umso stärker, je ausgeprägter sich die Provisionssatzsteigerung gestaltet,
− das Verbot, Untervertreter einzustellen bzw. ein Genehmigungsvorbehalt des Auftraggebers.
Derartige Beschränkungen setzen dem Geschäftsumfang des Beauftragten gewisse Grenzen. Selbständige können jedoch grundsätzlich
nicht zu einem bestimmten maximalen oder minimalen Geschäftsumfang verpflichtet werden. Ihnen muss die Befugnis verbleiben, sich
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