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Scheinselbständigkeit

Keine Änderung der Größe, 19:10, 1. Jul. 2013
/* Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger */
''a)im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und''
 
''b)auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft.''
 
Die beiden Kriterien, nämlich
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