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Scheinselbständigkeit

192 Byte hinzugefügt, 19:05, 3. Dez. 2014
/* Scheinselbständigkeit - Folgen im Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht */
Wegen der Komplexität der Sach- und Rechtslage sowie der unterschiedlichen Interessen der Betroffenen gleicht kein Fall dem anderen. Er gehört jedenfalls in die Hände eines spezialisierten Anwalts. Sonst kann der Schuß nach hinten losgehen. Häufig übersehen werden Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Rückerstattung von Krankenkassenbeiträgen oder Gewerbesteuer. Bei der Lohnsteuernachberechnung und der Umsatzsteuerkorrektur sind ebenfalls zahlreiche Fallstricke zu beachten.
== '''Scheinselbständigkeit - Folgen unterschiedlich im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Strafrecht''' ==
Eine scheinselbständige Tätigkeit kann nicht nur Folgen im Sozialversicherungsrecht, sondern auch im Arbeitsrecht (Bestehen eines Arbeitsverhältnisses), Steuerrecht (Rückzahlung von Umsatzsteuer bzw. Nacherhebung von abgezogener Vorsteuer aber auch Rückzahlung von Gewerbesteuer) und im Strafrecht (Schwarzarbeit, Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben) nach sich ziehen.
Eine sozialversicherungsrechtlich abhängige Beschäftigung kann aber vom Finanzamt auch als selbständig anerkennt werden und vom Arbeitsgericht als freie Mitarbeit. Alle Gerichtszweige nehmen für sich in Anspruch, die eigenen Definitionen auch unabhängig zu prüfen und den Status festzustellen. Es kann daher unterschiedliche Statusfeststellungen geben. Finanzämter können sogar die Umsatzsteuer anerkennen, aber den Abzug von Betriebsausgaben ablehnen (arbeitnehmerähnlicher Selbständiger im Steuerrecht).
== '''Scheinselbständigkeit - Rechtsprechung (Urteile)''' ==
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