== '''Arbeitnehmerähnliche Selbständige als arbeitnehmerähnliche Person''' ==
Auch Der "arbeitnehmerähnliche Selbständige " im Sinne der Rentenversicherung wird auch gerne mit dem Begriff "arbeitnehmerähnliche Person" vermischt. Die "arbeitnehmerähnliche Person" ist aber ein Begriff des Arbeitsrechts und der "arbeitnehmerähnliche Selbständige" ein Begriff des Rentenversicherungsrechts. Beide Begriffe sind auseinanderzuhalten. Auch arbeitnehmerähnlichen Selbständigen können allerdings einzelne Arbeitnehmerschutzrechte zustehen, nämlich dann, wenn sie als arbeitnehmerähnliche Person in Sinne des Arbeitsrechts anzusehen sind.
Arbeitnehmerähnliche Personen sind zwar selbständige Unternehmer, aber von einem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig. Sie sind wegen fehlender Eingliederung in eine betriebliche Organisation aber nicht persönlich abhängig wie ein Arbeitnehmer.