Arbeitsvertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Februar 2015, 17:18 Uhr


Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit dem die Rechte und Pflichten der Parteien im Arbeitsverhältnis geregelt werden. Es gibt den unbefristeten Arbeitsvertrag und den befristeten Arbeitsvertrag. Ein Arbeitsvertrag muss entgegen verbreiterer Meinung nicht schriftlich vorliegen, um verbindlich zu sein. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Im Nachweisgesetz ist lediglich geregelt, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen in Schriftform niedergeschrieben sein müssen.

Arbeitsvertrag: Bedeutung in der Praxis

Gesetzliche Grundlagen zum Arbeitsvertrag

Schriftlicher Arbeitsvertrag? Das Nachweisgesetz

Formulararbeitsvertrag

Arbeitsvertragsklauseln

Viele im Arbeitsvertrag früher übliche Klauseln sind heute nicht mehr wirksam. Grund dafür ist das Inkrafttreten der Schuldrechtsreform, die auch den Arbeitsvertrag der AGB-Kontrolle unterwirft (wie beim "Kleingedruckten" in anderen Massenverträgen). Die Arbeitsgerichte haben in der Folgezeit viele Klauseln für unwirksam erklärt.

Befristeter Arbeitsvertrag

Die Zahl befristeter Arbeitsverträge steigt weiter, gerade bei Berufseinsteigern. Zu diesem sehr anspruchsvollen und in der Praxis leider sehr in die Mode gekommenen Thema "Befristeter Arbeitsvertrag" haben wir ein eigenes Stichwort im Rechtslexikon, da das Thema "Befristung" hier den Rahmen sprengen würde. So lang ist Ihr Bildschirm gar nicht, daß der Eintrag dann noch ganz zu sehen wäre ;-)

Dort finden Sie auch zahlreiche informative Interviews zum befristeten Arbeitsvertrag mit unseren Anwälten in bekannten Medien.

Eine Checkliste zum befristeten Arbeitsvertrag finden Sie dort ebenfalls. Ein umfangreiches E-Book mit Mustern und Erläuterungen finden Sie bald auf unserer Webseite.

Interviews zum Thema befristeter Arbeitsvertrag

(1) ARD Mittagsmagazin vom 31.07.2014 I Immer mehr Zeitverträge statt Festanstellung I Interview Rechtsanwalt Michael W. Felser [1]

(2) WDR Fernsehen Daheim und Unterwegs vom 22.07.2014 I Generation Zeitvertrag I Live-Interview Rechtsanwalt Michael W. Felser im Studio bei Susan Link und Marco Lombardo [2]

(3) WDR 2 Radio vom 26.01.2012 I Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst - EuGH billigt Befristung I Rechtsanwalt Michael W. Felser live im Studio mit Gudrun Höpker I Podcast mit Auszügen online (leider wegen Befristung durch Rundfunkrecht nach einem Jahr nicht mehr online verfügbar)

(4) Süddeutsche Zeitung vom 26.01.2012 I EU-Recht: Mehrfach befristete Arbeitsverträge sind zulässig I Ein Beitrag von Verena Wolff mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser[3]

(5) Bild.de vom 27.06.2011 I Befristete Arbeitsverträge: Das sind die Rechte der Generation Probezeit I Ein Beitrag von Antje Raupach mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser[4]

(6) Mitteldeutsche Zeitung vom 16.11.2009 I ARBEITSVERTRAG / Befristungen bedürfen der Schriftform / Gesetz legt die zulässigen Gründe fest. I VON VERENA WOLF mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser [5]

(7) News.de Beitrag vom 12.06.2009 I Arbeitsrecht: Vertretungskarriere mit befristeten Verträgen I Mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser [6]

(8) Süddeutsche Zeitung vom 24.05.2009 I Befristeter Arbeitsvertrag – Stückwerk mit Tücken (Verena Wolff, dpa)I Rechtsanwalt Michael W. Felser im Interview [7]

(9) Manager Magazin vom 18.05.2009 I Befristete Arbeitsverträge – halb drin, halb draussen I Rechtsanwalt Michael W. Felser im Interview [8]

(10) N24 vom 18.05.2009 I Viele Tücken: Befristete Arbeitsverträge prüfen (Verena Wolff, dpa) I Rechtsanwalt Michael W. Felser im Interview [9]

(11) RBB Radioeins “Das schöne Leben” vom 17.12.2008 12:10 Uhr I Befristete Arbeitsverträge I Experte in der Sendung zum Thema “Befristete Arbeitsverträge” Rechtsanwalt Axel Willmann

(12) Monster.de vom 07.07.2008 I Befristete Arbeitsverträge. Lieber ein befristeter Arbeitsvertrag als gar kein Arbeitsvertrag – das denken heute noch immer viele Jobeinsteiger. Doch der befristete Vertrag hat so einige Tücken – die einem Arbeitnehmer oft Nachteile, manchmal aber auch Vorteile bringen. Mit Interviewzitaten von Michael Felser. (leider nicht mehr online verfügbar)

(13) Welt am Sonntag (WAMS) vom 20.08.2006 I Befristung ist reine Formsache I Mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht von Hopffgarten [10]

Muster Arbeitsvertrag

Gerade wegen der großen Bedeutung des Arbeitsvertrags im Arbeitsverhältnis ist vor der ungeprüften Verwendung eines "kostenlosen" Musterarbeitsvertrags zu warnen. Insbesondere Formulare vom Steuerberater sind häufig nicht auf dem neusten Stand. Ein aktueller Stand ist sinnvoll, weil die Arbeitsgerichte seit 2002 Formulararbeitsverträge einer strengen AGB-Kontrolle unterwerfen, denen alte Arbeitsverträge oft nicht mehr standhalten. Gute Formulare, meistens auch aktuell, stellt die IHK im Internet mit Erläuterungen zur Verfügung.

Checkliste Arbeitsvertrag

In einer Checkliste hat Rechtsanwalt Felser für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die Sie vor der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag kennen und die Fallstricke, die Sie beachten müssen. Die Checkliste Arbeitsvertrag finden Sie hier:[11]

ArbeitsvertragsCheck

Viele Arbeitnehmer und Führungskräfte (interessanterweise überdurchschnittlich oft Vertriebsleiter und IT-Leiter) haben Ihren neuen Arbeitsvertrag bei einem Jobwechsel vor der Unterschrift durch Rechtsanwalt Felser prüfen lassen. Wir bewerten dabei nicht nur die einzelnen Klauseln und die juristische Qualität, sondern auch die durch den Arbeitsvertrag erkennbare Einstellung des Arbeitgebers zu seinen Mitarbeitern (vertrauensvoll/großzügig, misstrauisch/kleinlich oder unprofessionell). Wir weisen Sie auf Bewertungen des Arbeitgebers hin. Der entscheidende Unterschied unseres ArbeitsvertragsCHecks aber ist, daß wir Ihnen auch praxisorientierte Tipps für die Verhandlungen und "Nachverhandlungen" geben. So können Sie auch vermeiden, daß sie die falschen Punkte ansprechen.

Zum ArbeitsvertragsCheck[12]

Interviews

(1) Staufenbiel Ratgeber: Arbeitsvertrag - Das sollten Sie beachten. Mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser und Empfehlung von Arbeitsvertrag.de [13]

(2) Freie Presse Juli 2010: Erster Arbeitsvertrag. Beitrag von mit Unterstützung von Rechtsanwalt Felser und Empfehlung von Arbeitsvertrag.de (leider nicht online).

(3) Focus Online vom 10.06.2009: Eine Frage der Einstellung. Ein Beitrag von FOCUS-MONEY-Redakteurin Martina Simon mit mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser [14]

(4) Center.tv (Rheinblick) vom 30.09.2008: Tipps rund um den Arbeitsvertrag. Rechtsanwalt Felser im Interview. Video demnächst hier

(5) Mens Health vom 14.02.2007: Jobsuche - Vorsicht bei gesprochenen Berufsangeboten[15]

(6) Monster – Karriere-Journal vom 27.11.2006: Fallen im Arbeitsvertrag. Ein Beitrag von Hagen Kunze mit Interviewzitaten Rechtsanwalt Felser. [16]

(7) Bild.de vom 24.02.2006: Überstunden, Urlaub, Krankmeldung - Die fiesen Fallen im Arbeitsvertrag. Ein Beitrag von JULIANE BÖTHNER und LAURA DE LA MOTTE mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser [17]

(8) Weitere Interviews: Daneben haben die Rechtsanwälte der Kanzlei zahlreiche Interviews[18] zum befristeten Arbeitsvertrag, zum Berufsausbildungsvertrag, zu Zielvereinbarung und zu einzelnen Rechten und Pflichten im Arbeitsvertrag gegeben.

Weblinks

(1) Arbeitsvertrag.de [19]: Das große Rechtsportal zum Thema "Arbeitsvertrag" von Juracity - Recht für Alle!

(2) Einstellung.de [20]: Aktuelles rund um das Thema "Einstellung" und "Bewerbung" von Juracity - Recht für Alle!

(3) Fragerecht.de [21]: Webseite des Autors zum Thema "Fragerecht" des Arbeitgebers bei der Bewerbung

Autor

Michael W. Felser ist der auf das Thema "Arbeitsvertrag" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [22] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!" mit der Themendomain "Arbeitsvertrag.de". Er hat zahlreiche Arbeitnehmer und Führungskräfte sachkundig vor dem Abschluß des Arbeitsvertrags und bei Problemen mit Klauseln und Regeln des Arbeitsvertrag beraten und vertreten. Betriebsräte berät er als Sachverständiger bei der Geltendmachung von Informationsrechten, der Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Arbeitsvertrag (Nachweisgesetz, Tarifvertrag etc.) und Betriebsvereinbarungen mit Bezug zum Arbeitsvertrag (z.B. AT-Angestellte). Referenzen auf Anfrage.