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Scheinselbständigkeit

299 Byte hinzugefügt, 13:48, 19. Mär. 2015
/* Freiberufler */
== '''Freiberufler''' ==
Scheinselbständigkeit ist kein spezifisches problem von Freiberuflern, auch für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Frage, ob eine abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt.  Der Begriff Freiberufler kommt aus dem Steuerrecht und spielt dort eine Rolle. Freiberufler werden von den Gewerbetreibenden abgegrenzt und sind demnach auch nicht gewerbesteuerpflichtig.
Die Definition und Beispiele ergeben sich aus § 18 Einkommenssteuergesetz:
1.433
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