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Scheinselbständigkeit

689 Byte hinzugefügt, 12:21, 13. Apr. 2015
/* Autor als Referent */
Michael W. Felser ist der auf das Thema "Scheinselbstständigkeit" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de] und Betreiber des Portals "Scheinselbstaendigkeit.de" [http://www.scheinselbstaendigkeit.de]. Er hat zahlreiche Selbständige und Unternehmen sachkundig und engagiert durch das Statusfeststellungsverfahren begleitet, bundesweit Verfahren vor Sozialgerichten geführt und einige Kinder wieder aus dem Brunnen geholt. Er wird von Mitgliedern der Freiberufler Plattform GULP als spezialisierter Anwalt zum Thema "Scheinselbständigkeit" empfohlen [http://www.gulp.de/lg/anwaltsverzeichnis.html#PLZ-5]. Referenzen auf Anfrage.
 
== ''' Erstberatung bei Scheinselbständigkeit ''' ==
 
Rechtsanwalt Felser bietet eine einstündige Erstberatung für Selbständige bzw. Unternehmen an, die eine Rechtsberatung zum Thema "Scheinselbständigkeit" benötigen. Dafür berechnet Rechtsanwalt Felser kostengünstig nicht nach Streitwert, sondern lediglich seinen individuellen Stundensatz zzgl. Mwst. Durch die Erfahrung und Spezialisierung kann in einer Erstberatung bereits viel geklärt werden, so dass häufig keine weiteren Beratungen mehr erfolgen müssen. Sofern vor der Beratung Unterlagen (die per Mail oder Fax übermittelt werden können) eingesehen werden müssen, geht die Zeit hierfür von der Beratungsdauer ab.
== ''' Autor als Referent ''' ==
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