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/* Statusfeststellungsverfahren - Pro und Contra */
== '''Statusfeststellungsverfahren - Pro und Contra''' ==
Immer wieder liest man, ein Statusfeststellungsverfahren werde empfohlen. Offenbar liegt diesen unbedingten Empfehlungen die Rechtslage vor 2003 zugrunde. Vor 2003 belohnte die Deutsche Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren mit einer großzügigen Amnestie. Seit 2003 ist allerdings Vorsicht bei einer leichtfertigen Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens ohne vorherige qualifizierte Beratung geboten. Die Tendenz bei der DRV, eine abhängige Beschäftigung und damit Sozialversicherungspflicht anzunehmen, ist groß. Wer diese Rechtsfolge nicht wünscht, weil er glaubt, er sei "wirklich" selbständig (ein verbreiteter Irrtum), der sollte sich in jedem Fall vor Antragstellung wegen der sozialversicherungsrechtlichen Folgen beraten lassen.
Andererseits sollte eine derartige Beratung so früh wie möglich erfolgen.
Die auch heute noch mögliche "kleine" Amnestie gibt es nämlich nur dann, wenn das Statusfeststellungsverfahren im ersten Monat nach Aufnahme der Tätigkeit beantragt wird.
== '''Scheinselbständigkeit - Folgen''' ==