Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

AT-Angestellter

2.317 Byte hinzugefügt, 09:59, 8. Jun. 2017
Für AT-Angestellte gilt - anders als für leitende Angestellte - das Kündigungsschutzgesetz ohne Einschränkung. Eine Kündigung eines aussertariflichen Angestellten ist daher nur beim Vorliegen eines gesetzlich anerkannten Kündigungsgrundes zulässig. Die Kündigung von AT-Angestellten kann vor dem Arbeitsgericht überprüft werden. Auch im Sozialplan wäre eine Ungleichbehandlung von AT-Angestellten wegen ihrer Stellung bei der Abfindung oder sonstigem Nachteilsausgleich unzulässig.
 
== '''AT-Angestellter - Kündigungsfrist / Kündigungnsfristen''' ==
 
Für AT-Angestellte gilt bei der Kündigungsfrist nicht das Tarifwerk und damit auch nicht die tariflichen Kündigungsfristen. Die Kündigungsfrist kann daher im Arbeitsvertrag geregelt werden, muss sich dabei aber im Rahmen des § 622 BGB bewegen, denn diese Vorschrift gilt auch für AT-Angestellte.
== '''AT-Angestellter - Arbeitszeit und Arbeitszeitgesetz''' ==
(BAG, Urteil vom 15. Mai 2013 – 10 AZR 325/12 –, Rn. 29, juris)
 
== '''AT-Angestellter - Überstunden und Mehrarbeit''' ==
 
Grundsätzlich haben auch AT-Angestellte einen Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit (Überstunden). Klauseln im Arbeitsvertrag, die eine Vergütung von Mehrarbeit / Überstunden ausschließen ("All inc Klausel") sind rechtswidrig. Allerdings haben nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Arbeitnehmer, die mehr als 72600 (West) bzw. 62400 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) verdienen, keinen Anspruch auf Bezahlung von Überstunden. Mehr als 48 h Arbeitszeit pro Woche sind jedoch nach dem Arbeitszeitgesetz, das auch für AT-Angestellte gilt, nicht zulässig.
 
Auch bei der Anordnung von Mehrarbeit von AT-Angestellten hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Dem Betriebsrat steht aufgrund seines Informationsrecht eine jederzeitige Auskunft über Mehrarbeit von aussertariflichen Angestellten zu.
== '''AT-Angestellter - Mitbestimmung durch den Betriebsrat''' ==
„Den Tarifverträgen der Metallindustrie Nordwürttemberg Nordbaden unterliegen alle Arbeitnehmer unabhängig von der Einkommenshöhe, soweit sie nicht gesetzliche Vertreter juristischer Personen oder von Personengesamtheiten oder leitende Angestellte sind." (BAG v. 09.11.2005 - Aktenzeichen 5 AZR 105/05, Rn. 16).
 
== '''Aussertariflicher Angestellter (AT) in der Chemieindustrie''' ==
 
Auch in der Chemieindustrie gibt es viele AT-Angestellte; sie stellen vermutlich sogar den höchsten Anteil bei den Beschäftigten in der Chemiebranche. Zu beachten ist, dass AT-Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen unter den "Manteltarifvertrag für akademisch gebildete Angestellte in der chemischen Industrie vom 2. Mai 2000 Abgeschlossen zwischen dem Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V., Wiesbaden, in Vollmacht seiner Mitgliedsverbände und dem Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie e. V., Köln, dem Marburger Bund, Verband der angestellten und beamteten Ärzte Deutschlands e. V., Köln, sowie der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Hannover" fallen können. [https://www.vaa.de/fileadmin/www.vaa.de/Inhalte/Tarifvertr%C3%A4ge/Manteltarifvertrag.pdf]
 
== '''Aussertariflicher Angestellter (AT) in der Energiewirtschaft''' ==
 
== '''Aussertariflicher Angestellter (AT) in Banken und Versicherungen''' ==
== '''Aussertariflicher Angestellter (AT) - Checklisten''' ==
(2) Focus Money Heft Nr. 26 vom 18. Juni 2003: Interview mit Anwalt Felser zum Thema "Management: Wie Mitarbeitergespräche und Zielvorgaben Motivation und Effizienz steigern" [http://www.felser.de/felser/download/FMZielV.pdf]
Rechtsanwalt Felser hat mehrere hundert Interviews zum Kündigungsrecht und Arbeitsrecht in Wirtschaftszeitungen (Handelsblatt, FTD, Wiwo, Manager Magazin, Capital, Karriere.de, Handwerkszeitung u.v.m.) renommierten Tageszeitungen (FAZ, Welt, Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Rundschau u.v.m), Rundfunk und Fernsehen (ARD, WDR,. SWR und andere) gegeben.
Im WDR [http://www.felser.de/interviews/interviews-ard-und-wdr/] und auf Bild.de [http://www.felser.de/interviews/7090/] gibt Rechtsanwalt Felser regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen Auskunft. Alle Interviews finden Sie auf felser.de unter dem entsprechenden Menuepunkt.
1.433
Bearbeitungen