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AT-Angestellter

566 Byte hinzugefügt, 20:20, 9. Mai 2012
Der AT-Angestellte ist vom Tarifangestellten und vom ÜT-Angestellten zu unterscheiden. Für Tarifangestellte gilt entweder kraft Allgemeinverbindlichkeit des Branchentarifwerks, beiderseitiger Tarifbindung oder kraft Bezugnahme auf den Tarifvertrag das jeweilige Tarifwerk. ÜT Angestellte sind Angestellte, die ohne AT-Angestellte zu sein, übertariflich bezahlt werden.
 
 
== '''AT-Angestellter - Rechtsprechung (Urteile)''' ==
 
 
== '''Aussertariflicher Angestellter (AT) - Checklisten''' ==
 
 
 
== '''AT-Angestellter - Aktuelles (2011/2012)''' ==
 
 
== '''Interviews''' ==
== '''Weblinks''' ==
== ''' Weblinks''' == http://www.at-angestellte.de == '''Autor''' == Michael W. Felser ist der auf das Thema "AT-Angestellte" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de] und Betreiber des Portals "Arbeitsvertrag.de". Er hat zahlreiche AT-Angestellte sachkundig und engagiert beraten und aussergerichtlich oder gerichtlich in Konflikten begleitet. 
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