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AT-Angestellter

293 Byte hinzugefügt, 11:44, 2. Jul. 2013
/* AT-Angestellter (aussertariflicher Angestellter) */
Der AT-Angestellte ist vom Tarifangestellten und vom ÜT-Angestellten zu unterscheiden. Für Tarifangestellte gilt entweder kraft Allgemeinverbindlichkeit des Branchentarifwerks, beiderseitiger Tarifbindung oder kraft Bezugnahme auf den Tarifvertrag das jeweilige Tarifwerk. ÜT Angestellte sind Angestellte, die ohne AT-Angestellte zu sein, übertariflich bezahlt werden.
Gleichwohl wird daie Vergütung bei AT-Angestellten in Großunternehmen durch eine tarifvertragsähnliche Entgeltordnung geregelt. Eine Entgeltordnung für AT-Angestellte ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 BetrVG).
 
Ein weiteres Problem bei AT-Angestellten ist die Bezahlung von Überstunden.
== '''AT-Angestellter - Rechtsprechung (Urteile)''' ==
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