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AT-Angestellter

1.987 Byte hinzugefügt, 16:48, 15. Jun. 2015
/* AT-Angestellter (aussertariflicher Angestellter) */
Ein weiteres Problem bei AT-Angestellten ist die Bezahlung von Überstunden. Auch bei der Mehrarbeit von AT-Angestellten hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Grundsätzlich haben auch AT-Angestellte einen Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit (Überstunden). Klauseln im Arbeitsvertrag, die das ausschließen ("All inc Klausel") sind rechtswidrig. Allerdings haben nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Arbeitnehmer, die mehr als 72600 (West) bzw. 62400 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) verdienen, keinen Anspruch auf Bezahlung von Überstunden. Mehr als 48 h pro Woche sind jedoch nach dem Arbeitszeitgesetz, das auch für AT-Angestellte gilt, nicht zulässig.
 
== '''AT-Mitarbeiter (aussertariflicher Mitarbeiter)''' ==
 
AT-Mitarbeiter oder aussertariflicher Mitarbeiter ist ein Synonym für den Begriff des aussertariflichen Angestellten. Der Begriff "Angestellter" wird seit der Überwindung der Trennung von Arbeitern und Angestellten in Gesetzen, Tarifverträgen und der Sozialversicherung zunehmend durch "Mitarbeiter" und "Beschäftigter" verdrängt. Deshalb ist auch der Begriff "aussertariflicher Beschäftigter" verbreitet.
 
== '''ÜT-Angestellter (übertariflicher Angestellter)''' ==
 
ÜT-Angestellte sind Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen arbeiten, in dem ein Tarifvertrag gilt und übertariflich bezahlt werden, aber noch keine AT-Angestellten sind. Das Entgelt von ÜT-Angestellten ist höher als tariflich vorgesehen, aber noch nicht so hoch, dass sie durch das sog. Abstandsgebot schon als aussertarifliche Angestellte anzusehen wären. ÜSie erhalten daher in der Regel Sonderzahlungen wie das 13. Monatsgehalt, zurätzliches Urlaubsgeld und die tarifliche Überstundenvergütung.
 
Übertarifliche Angestellte sind "normale" Arbeitnehmer, für die das Kündigungsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz und das Arbeitszeitgesetz gilt.
 
== '''Leitender Angestellter''' ==
 
Leitende Angestellte im Sinne der §§ 5 BetrVG oder 14 KSchG sind in der Regel auch AT-Angestellte. Wer AT-Angestellter ist, ist aber noch lange nicht leitender Angestellter.
 
Leitende Angestellte sind Angestellte, die eine arbeitgeberähnliche Stellung und entsprechende Befugnisse innehaben, zum Beispiel Einstellungs- und Entlassungsbefugnis oder eine umfassende Prokura. Leitende Angestellte unterliegen nicht dem Betriebsverfassungsgesetz, sondern dem Sprecherausschussgesetz. Für sie gilt zwar das Kündigungsschutzgesetz, aber nur eingeschränkt. Nach § 18 ArbZG gilt das Arbeitszeitgesetz für leitende Angestellte nicht, sie müssen es aber bei ihren "Untergebenen" beachten und haften nach dem ArbZG auch insoweit für die Einhaltung.
== '''AT-Angestellter - Gehaltsanpassung''' ==
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