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Abfindung

433 Byte hinzugefügt, 16:33, 3. Jul. 2015
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn der Unternehmer eine geplante Betriebsänderung nach § 111 durchführt, ohne über sie einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, und infolge der Maßnahme Arbeitnehmer entlassen werden oder andere wirtschaftliche Nachteile erleiden.''
 
== '''Abfindungsgesetz''' ==
 
Das Kündigungsschutzgesetz wird oft von damit befassten Kreisen als "Abfindungsgesetz" bezeichnet, weil die meisten Kündigungsschutzverfahren mit einer Abfindung enden (und nicht mit dem Erhalt des Arbeitsplatzes). Ein Abfindungsgesetz gibt es nicht. Der Autor allerdings einen nicht ganz ernst gemeinten Entwurf eines Abfindungsgesetz entworfen [http://www.felser.de/abfindungcom/abfindungsgesetz/]
== '''Abfindungsklage''' ==
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