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Abfindung

1.144 Byte hinzugefügt, 17:06, 3. Jul. 2015
Irrtum, die Höhe der Abfindung richtet sich nach verschiedenen Faktoren, im wesentlichen nach der Rechtslage (was wäre wenn die Trennung vom Arbeitsgericht geprüft würde), also auch nach den Fachkenntnissen (Spezialisierung!) ihres Anwaltes. Entscheidend ist aber auch das Verhandlungsgeschick (Erfahrung aus vielen Verhandlungen) und dem Ruf ihres Anwalts.
== '''Abfindung und Arbeitslosengeld IPfändung''' ==
== '''Abfindung und Unterhalt''' ==
 
== '''Abfindung und Prozesskostenhilfe''' ==
 
== '''Abfindung und Arbeitslosengeld I''' ==
== '''Abfindung und Arbeitslosengeld II''' ==
== '''Abfindung und Einkommenssteuer''' ==
Früher war alles besser, jedenfalls bei der Besteuerung der Abfindung. Es gab Freibeträge, nur der über die Freibetragsgrenze hinausgehende Abfindungsbetrag wurde besteuert. 1999 hat die Bundesregierung (unter Finanzminister Lafontaine) das Das Einkommenssteuergesetz wurde nach 1999 mehrfach geändert, so dass seitdem der volle Abfindungsbetrag die Abfindung versteuert werden muss. Das ist besonders für ältere Arbeitnehmer problematisch, die die häufig hohe Abfindung brauchen, um damit in die Rente zu kommen. Da hilft auch die sog. Fünftelungsregelung nicht, die vorgaukelt, dass die Abfindung auf fünf Jahre aufgeteilt (gesplittet) wird, so dass in jedem Jahr nur 1/5 besteuert wird. Bei vielen Arbeitnehmern bringt die Fünftelungsregelung keine spürbare Entlastung. Hier finden Sie übrigens noch - ohne Hinweis darauf, dass die Rechtslage veraltet ist - noch die bis 31.12.2005 geltenden Freibeträge [http://www.berufszentrum.de/artikel_0604.html]
Im Einkommensteuerrecht heisst die Abfindung übrigens Entlassungsentschädigung.
== '''Checkliste Abfindung''' ==
 
Im Internet findet man viele Checklisten zum Aufhebungsvertrag, aber keine vernünfige zum Thema Abfindung (Stand 6/2015). Das wird sich natürlich nach der Veröffentlichung dieser Checkliste Abfindung ändern ;-)
 
1. Ist die Abfindung angemessen?
2. Macht ein Teilverzicht auf die Abfindung unter Verlängerung der Kündigungsfrist in Kombination mit einer Turboregelung Sinn?
3. Ist die Vererblichkeit im Aufhebungsvertrag oder dem Vergleich geregelt?
4. Wurde die Anrechenbarkeit auf das Arbeitslosengeld geprüft (Ruhen nach § 158 SGB III)?
5. Macht es Sinn, die Auszahlung ins nächste Jahr zu verschieben, oder wenigsten einen Teil?
6. Wurde berücksichtigt, dass die Abfindung u.U. zu einer Erhöhung des Unterhalts führen kann?
7. Hat der Steuerberater durchgerechnet, ob die Fünftelungsregelung Sinn macht?
8. Wurde die Kirche angeschrieben um die Kirchensteuer zu reduzieren?
== '''Abfindungsrechner - berechnen Sie Ihre Abfindung''' ==
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