Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Abfindung

253 Byte hinzugefügt, 17:06, 3. Jul. 2015
Irrtum, die Höhe der Abfindung richtet sich nach verschiedenen Faktoren, im wesentlichen nach der Rechtslage (was wäre wenn die Trennung vom Arbeitsgericht geprüft würde), also auch nach den Fachkenntnissen (Spezialisierung!) ihres Anwaltes. Entscheidend ist aber auch das Verhandlungsgeschick (Erfahrung aus vielen Verhandlungen) und dem Ruf ihres Anwalts.
== '''Abfindung und Arbeitslosengeld IPfändung''' ==
== '''Abfindung und Unterhalt''' ==
 
== '''Abfindung und Prozesskostenhilfe''' ==
 
== '''Abfindung und Arbeitslosengeld I''' ==
== '''Abfindung und Arbeitslosengeld II''' ==
== '''Abfindung und Einkommenssteuer''' ==
Früher war alles besser, jedenfalls bei der Besteuerung der Abfindung. Es gab Freibeträge, nur der über die Freibetragsgrenze hinausgehende Abfindungsbetrag wurde besteuert. 1999 hat die Bundesregierung (unter Finanzminister Lafontaine) das Das Einkommenssteuergesetz wurde nach 1999 mehrfach geändert, so dass seitdem der volle Abfindungsbetrag die Abfindung versteuert werden muss. Das ist besonders für ältere Arbeitnehmer problematisch, die die häufig hohe Abfindung brauchen, um damit in die Rente zu kommen. Da hilft auch die sog. Fünftelungsregelung nicht, die vorgaukelt, dass die Abfindung auf fünf Jahre aufgeteilt (gesplittet) wird, so dass in jedem Jahr nur 1/5 besteuert wird. Bei vielen Arbeitnehmern bringt die Fünftelungsregelung keine spürbare Entlastung. Hier finden Sie übrigens noch - ohne Hinweis darauf, dass die Rechtslage veraltet ist - noch die bis 31.12.2005 geltenden Freibeträge [http://www.berufszentrum.de/artikel_0604.html]
Im Einkommensteuerrecht heisst die Abfindung übrigens Entlassungsentschädigung.
1.433
Bearbeitungen