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Abfindung

134 Byte hinzugefügt, 17:06, 3. Jul. 2015
== '''Abfindung und Einkommenssteuer''' ==
Früher war alles besser, jedenfalls bei der Besteuerung der Abfindung. Es gab Freibeträge, nur der über die Freibetragsgrenze hinausgehende Abfindungsbetrag wurde besteuert. 1999 hat die Bundesregierung (unter Finanzminister Lafontaine) das Das Einkommenssteuergesetz wurde nach 1999 mehrfach geändert, so dass seitdem der volle Abfindungsbetrag die Abfindung versteuert werden muss. Das ist besonders für ältere Arbeitnehmer problematisch, die die häufig hohe Abfindung brauchen, um damit in die Rente zu kommen. Da hilft auch die sog. Fünftelungsregelung nicht, die vorgaukelt, dass die Abfindung auf fünf Jahre aufgeteilt (gesplittet) wird, so dass in jedem Jahr nur 1/5 besteuert wird. Bei vielen Arbeitnehmern bringt die Fünftelungsregelung keine spürbare Entlastung. Hier finden Sie übrigens noch - ohne Hinweis darauf, dass die Rechtslage veraltet ist - noch die bis 31.12.2005 geltenden Freibeträge [http://www.berufszentrum.de/artikel_0604.html]
Im Einkommensteuerrecht heisst die Abfindung übrigens Entlassungsentschädigung.
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