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Abfindung

2.464 Byte hinzugefügt, 15:41, 30. Sep. 2014
/* Weitere Rechtsirrtümer zum Thema Abfindung */
== '''Abfindungshöhe''' ==
== '''Weitere Rechtsirrtümer zum Thema Abfindung''' == 1. Bei Kündigung gibt es immer eine Abfindung.  Irrtum, denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Dank anwaltlicher Verhandlungskunst enden trotzdem 90 % aller Kündigungsschutzklagen erstinstanzlich mit einer Abfindung, ca. 70 % schon vor dem Gütetermin. 2. Die Abfindung ist steuerfrei.  Irrtum, die Abfindung wird normal wie andere Einkünfte besteuert. Sparen kann man u.U. durch die sog. Fünftelungsregelung. Angeboten aus der Finanzwirtschaft, die Abfindung steuersparend anzulegen, sollten Sie mit besonderem Misstrauen begegnen. 3. Die Abfindung wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.  Irrtum: Wenn Sie gut beraten sind und einen guten Anwalt haben, auf keinen Fall. Eine Anrechnung erfolgt nur bei einer zu kurzen Kündigungsfrist. Lassen sie sich deshalb die Kündigungsfrist nicht „abkaufen“. Unter Umständen kann aber sogar das - z.B. bei älteren Arbeitnehmern oder wenn ein neuer Job schon winkt - ein gutes Geschäft sein. 4. Üblich ist eine Abfindung von einem halben Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit  Irrtum, es gibt lediglich eine entsprechende gesetzliche, aber freiwillige Regelung in § 1a KSchG. Der Chef kann eine Abfindung in dieser Höhe anbieten, muss es aber nicht. Das halbe Gehalt schlagen Arbeitsrichter aber oft im Gütetermin vor, sog. "Abfindungsformel". Gute Anwälte geben sich damit aber nicht zufrieden, sondern verhandeln je nach Erfolgsaussichten der Klage eine höhere Abfindung heraus. 5. Bei der Abfindung müssen Dienstwagen, Bonus und Provisionen berücksichtigt werden  Irrtum, lediglich wenn das Gericht eine Abfindung festsetzt, weil eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, gibt es Regeln dazu, welche Gehaltsbestandteile zu berücksichtigen sind. In Sozialplänen gibt es ganz unterschiedliche Regelungen, wie sich das bei der Abfindungsberechnung zugrundezulegende Gehalt berechnet. Ansonsten ist es freies Verhandlungsgeschick, welches Gehalt der Abfindung zugrundegelegt wird. 6. Abfindungsverhandlungen kann ich selbst am besten verhandeln oder mein Scheidungsanwalt  Irrtum, die Höhe der Abfindung richtet sich nach verschiedenen Faktoren, im wesentlichen nach der Rechtslage (was wäre wenn die Trennung vom Arbeitsgericht geprüft würde), also auch nach den Fachkenntnissen (Spezialisierung!) ihres Anwaltes. Entscheidend ist aber auch das Verhandlungsgeschick (Erfahrung aus vielen Verhandlungen) und dem Ruf ihres Anwalts.
== '''Abfindung und Arbeitsagentur''' ==
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