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Abfindung

377 Byte hinzugefügt, 18:34, 30. Sep. 2014
/* Abfindung und Kirchensteuer */
formlosen Antrag an Ihre Diözese (für Katholiken) bzw. an Ihre Landeskirche ( für Protestanten) stellen. Wenn Sie dieses Jahr eine Abfindung erhalten, warten Sie zunächst den Steuerbescheid ab. Beantragen Sie ausdrücklich einen 50%igen Erlass Ihrer Kirchensteuer,soweit diese
auf die Abfindung entfällt. Dem Antrag sollten Sie eine Kopie des Steuerbescheids und eine Kopie der entsprechenden Gehaltsabrechnung beifügen.
 
Eine entsprechende Information der Evangelischen Kirche zu den Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Kirchensteuer finden Sie hier > [http://www.ekir.de/www/ueber-uns/teilerlass-15322.php]
 
Wie sich der Erlaß bei der Abfindung auswirkt, können Sie hier an einem Beispiel ersehen >> [http://www.finanz-content.de/teilerlass-der-kirchensteuer-auf-abfindungen-23051.html]
== '''Rechtsprechung - Urteile der Arbeitsgerichte''' ==
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