Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Abfindung

453 Byte hinzugefügt, 18:46, 30. Sep. 2014
/* Abfindung - Rechtsgrundlagen */
== '''Abfindung - Rechtsgrundlagen''' ==
Wie bereits gesagt, gibt es keinen direkten Rechtsanspruch auf eine Abfindung nach Kündigung. Trotzdem wird meistens eine Abfindung gezahlt. Im Kündigungsschutzgesetz finden sich zwei Situationen, in denen eine Abfindung gezahlt wird, die erste ist eine freiwillige Regelung (§ 1a KSchG), die andere Regelung erlaubt dem Arbeitsgericht, ein Arbeitsverhältnis, das keinen Sinn mehr macht, gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen (§§ 9,10 KSchG).
'''§ 1a KSchG Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung'''
1.433
Bearbeitungen