Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Abfindung

332 Byte hinzugefügt, 16:53, 3. Jul. 2015
== '''Abfindungshöhe''' ==
Die Höhe der Abfindung variiert stark[http://www.felser.de/blog/hoehe-der-abfindung-statistik/]. Es gibt Unternehmen, die in freiwilligen Vereinbarungen zum Ausscheiden (Voluntary Plan) bis zu 2,5 Gehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit anbieten. Allerdings ist der Faktor nur ein Teil der Summe, entscheidend ist natürlich für die Höhe der Abfindung auch, welche Gehaltsbestandteile als Berechnungsgrundlage genommen werden. Die beste Berechnungsgrundlage ist das Jahresgehalt dividiert durch 12.  Folgende Faktoren beeinflussen die Höhe der Abfindung:
1. wirtschaftliche Lage des Unternehmens
 
2. Unternehmenskultur
 
3. frühere Abfindungsregelungen in Sozialplan oder freiwilligen Vereinbarungen
 
4. Erfolgsaussichten einer Klage (Wirksamkeit der oder einer Kündigung)
 
5. Verhandlungsgeschick des Anwalts des Arbeitnehmers
 
Arbeitnehmer sollten daher keinesfalls zum Anwalt "auf der Ecke" oder aus dem Verein gehen, sondern sich den Anwalt sehr genau aussuchen. Bei Abfindungen geht es schnell um ein paar tausender mehr. Wenn man den richtigen Anwalt hat, der sich mit dem Thema auskennt.
== '''Rechtsirrtümer zum Thema Abfindung''' ==
1.433
Bearbeitungen