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Abmahnung

1.294 Byte hinzugefügt, 10:59, 8. Sep. 2016
== '''Abmahnung - Warnfunktion''' ==
 
== '''Abmahnung - Dokumentationsfunktion''' ==
== '''Abmahnung - Bestimmtheit''' ==
== '''Abmahnung - Wiederholung des Pflichtverstosses - Gleichartigkeit''' ==
 
== '''Abmahnung - wann ist eine Abmahnung entbehrlich''' ==
== '''Abmahnung - Typische Fehler''' ==
== '''Fristen für den Arbeitnehmer bei der Abmahnung''' ==
 
Gegen eine Abmahnung muss ein Arbeitnehmer nicht vorgehen, deswegen laufen auch keine Fristen. Es gibt keine Klagefrist gegen eine Abmahnung noch sind Ausschlussfristen oder Verfallfristen aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag auf eine Abmahnung anzuwenden. Wehrt sich der Arbeitnehmer nicht gegen eine Abmahnung, dürfen ihm daraus keine Nachteile entstehen. Auch wenn der Arbeitnehmer die Abmahnung ohne Reaktion hingenommen hat, prüft das Arbeitsgericht im Kündigungsschutzporozess, ob eine wirksame Abmahnung vorlag. Allerdings kann eine Abmahnung Nachteile bei Beförderungen oder leistungsorientierter Vergütung nach sich ziehen, weshalb eine Gegendarstellung in der Regel anzuraten ist.
== '''Klagefrist bei der Abmahnung''' ==
 
Da bei der Abmahnung keine Fristen laufen, gibt es auch keine Klagefrist, innerhalb der eine Abmahnung angegriffen werden muss.
== '''Bewährungsfrist nach Abmahnung''' ==
== '''Abmahnung von Bagatellen - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Abmahnung''' ==
 
Entgegen eines verbreiteten Rechtsirrtums darf ein Arbeitgeber Bagetellen nicht abmahnen, das verbietet der Verhältnismäßigkeitisgrundsatz. Allerdings ist das Erfordernis, Pflichtverstöße abzumahnen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, selbst Ausdruck des Verhältnissmäßigkeitsgrundsatzes.
 
Beispiele für unverhältnissmäßige Abmahnungen:
 
 
== '''Gleichbehandungsgrundsatz bei der Abmahnung''' ==
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