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Abmahnung

495 Byte hinzugefügt, 11:04, 8. Sep. 2016
== '''Abmahnung - als Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung''' ==
 
 
'''Zahl der erforderlichen Abmahnungen vor Kündigung
'''
 
Verbreitet ist der Irrglaube, dass zwei oder gar drei Abmahnungen nötig sind, bevor der Arbeitgeber kündigen darf. Richtig ist, dass eine einzige Abmahnung ausreichen kann oder auch drei Abmahnungen noch nicht ausreichen können. Entscheidend ist, wie schwer die gerügten Verstöße sind, ob die Abmahnung bestimmt genug formuliert ist und ob ein gleichartiger Verstoß, also eine Wiederholung des abgemahnten Verhaltens vorliegt.
== '''Abmahnung - Rügefunktion''' ==
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