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Abmahnung

5.767 Byte hinzugefügt, 15:29, 8. Sep. 2016
== '''Abmahnung - gesetzliche Regelung''' ==
Eine gesetzliche Regelung der Abmahnung im Arbeitsrecht existiert nicht.
== '''Die Abmahnung und Ermahnung - wird zwar im Beschäftigtenschutzgesetz sowie in einzelnen Landespersonalvertretungsgesetzen genannt. Sie wird auch im BGB erwähnt, beruht aber auf Richterrecht, also der Unterschied''' ==Rechtsprechung. Im Arbeitsvertragsgesetz haben namhafte Hochschullehrer einen Regelung entworfen, der Gesetztgeber hat sich aber nicht dazu durchringen können, ein Arbeitsvertragsgesetz zu schaffen.
== '''Abmahnung im Arbeitsvertragsgesetz (Entwurf)''' ==
 
Im Zuge der Wiedervereinigung hat '''Art. 30 des Einigungsvertrages''' den Gesetzgeber verpflichtet, möglichst bald das Arbeitsvertragsrecht in ein Gesetz zu fassen. Die Arbeitsrechtliche
Abteilung des 59. Deutschen Juristentages 1992 hat sich mit dem Thema befasst: „Welche wesentlichen Inhalte sollte ein nach Art. 30 des Einigungsvertrages zu schaffendes Arbeitsvertragsgesetz haben?"
 
Auch der '''Arbeitskreis Deutsche Rechtseinheit''' hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem eine Regelung zur Abmahnung vorsah.
 
''§ 100 Ermahnung und Abmahnung
 
''(1) Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer wegen Vertragsverletzung ermahnen oder abmahnen. Dabei hat er die Umstände zu nennen, in denen er eine Vertragsverletzung sieht, und ihn zu künftigem vertragsgetreuem Verhalten aufzufordern. Mahnt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ab, so hat er außerdem darauf hinzuweisen, dass der Arbeitnehmer bei Fortsetzung oder Wiederholung seines
Verhaltens mit Folgerungen für das Arbeitsverhältnis rechnen müsse.
 
''(2) Werden Ermahnungen oder Abmahnungen zur Personalakte genommen, so hat der Arbeitnehmer das Recht, eine Stellungnahme beizufügen. Entspricht der Sachverhalt, auf den eine Ermahnung oder eine Abmahnung gestützt wird, nicht den Tatsachen oder stellt er keine Vertragsverletzung dar, so kann der Arbeitnehmer die Rücknahme verlangen. Weder aus der Geltendmachung noch aus der Nichtgeltendmachung dieses Anspruchs dürfen ihm Nachteile entstehen.
 
''(3) Ermahnungen und Abmahnungen sind aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie ihre Bedeutung für das Arbeitsverhältnis verloren haben, spätestens aber, sofern keine neue Ermahnung oder Abmahnung hinzugekommen ist, nach drei Jahren.''
 
Im Entwurf eines '''Arbeitsvertragsgesetzes''' durch zwei nahmhafte Hochschullehrer aus Köln (Henssler und Preis) fand sich demgegenüber nur eine kurze Erwähnung der Abmahnung in § 115 ArbVG:
 
''"(4) Vertragswidriges Verhalten rechtfertigt die Kündigung, wenn die Vertragsverletzung eine den Betriebszwecken dienliche Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht erwarten lässt (verhaltensbedingte Kündigung). Die Kündigung ist nur wirksam nach vorheriger Abmahnung, es sei denn, dass das Fehlverhalten schwerwiegend war oder der Arbeitnehmer ein vertrag sgemäßes Verhalten ernsthaft und endgültig abgelehnt hat."'' [http://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/sites/sozialrecht/Publikationen/pub00490.pdf].
== '''Form der Abmahnung''' ==
== '''Abmahnungsberechtigung - wer darf abmahnen?''' ==
 
== '''Abmahnung und Ermahnung - der Unterschied''' ==
== '''Abmahnung von Minderleistern / Low Performern''' ==
== '''Abmahnung - Mitbestimmung Betriebsrat''' ==
 
Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat der Betriebsrat bei einer Abmahnung kein Mitbestimmungsrecht und ist auch vorher nicht anzuhören. Allerdings hat der Betriebsrat nach § 80 Abs.1 BetrVG die Einhaltung der Gesetze zu überwachen, so dass er verlangen kann, über Abmahnungen informiert zu werden, um deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können.
== '''Abmahnung - Mitbestimmung Personalrat''' ==
 
Wie der Betriebsrat hat auch der Personalrat bei einer Abmahnung kein Mitbestimmungsrecht; es sei denn, in einzelnen Personalvertretungsgesetzen ist eine Mitbestimmung geregelt, wie zB in NRW:
''
§ 74 PersVG NW lautet:
 
''(1) Der Personalrat bestimmt mit bei ordentlichen Kündigungen durch den Arbeitgeber. § 72 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
 
''(2) Der Personalrat ist '''vor Abmahnungen''', bei Kündigungen in der Probezeit, bei außerordentlichen Kündigungen, bei Aufhebungs- oder Beendigungsverträgen und bei Mitteilungen an Auszubildende darüber, dass deren Einstellung nach beendeter Ausbildung nicht beabsichtigt ist, anzuhören. Hierbei sind die Gründe, auf die sich die beabsichtigte Abmahnung oder Kündigung stützen soll, vollständig anzugeben.''
 
Auch wenn das Personalvertretungsrecht eine "Allzuständigkeit" vorsieht, geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine Abmahnung nicht mitbestimmungspflichtig ist:
 
"Für das bremische Personalvertretungsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass die schlichte Abmahnung des Arbeitgebers, die eine Pflichtverletzung darlegt und auf die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Pflichten unter Aufzeigung etwaiger kündigungsrechtlicher Folgen bloß hinweist, keine personelle Maßnahme ist und selbst dann nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, wenn sie zu den Personalakten genommen wird (BVerwG, Urteil vom 10. Januar 1983 – BVerwG 6 P 11/80 -, juris Rn. 13 ff.). Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen (BAG, Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 AZR 126/81, juris Rn. 7)."
 
(VG Berlin, Urteil vom 27. Februar 2014 – 5 K 379.12 –, Rn. 23, juris)
 
Begründet wird dies damit, dass eine Abmahnung (noch) keine "Maßnahme" im personalvertretungsrechtlichen Sinne ist, die den Rechtszustand des Beschäftigten verändere. Das überzeugt zwar nicht, ist aber "herrschende" Rechtsprechung.
 
== '''Abmahnung - Mitbestimmung Gleichstellungsbeauftragte/r''' ==
 
Die Frage, ob im öffentlichen Dienst die Gleichstellungsbeauftragte bzw der Gleichstellungsbeauftragte vor einer Abmahnung zu beteiligen ist, ist umstritten (dafür VG Berlin, dagegen OVG NW).
 
== '''Abmahnung - Kündigung unwirksam, wenn Gegendarstellung Betriebsrat / Personalrat nicht mitgeteilt wird''' ==
== '''Abmahnung Betriebsratsmitglied / Personalratsmitglied''' ==
== '''Gleichbehandungsgrundsatz bei der Abmahnung''' ==
 
== '''Anhörung vor der Abmahnung''' ==
== '''Widerspruch, Einspruch oder Gegendarstellung zur Abmahnung''' ==
'''WDR vom 8.9.2016'''
Blick in die Personalakte
Mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser
[http://www1.wdr.de/verbraucher/geld/personalakte-102.html]
'''WDR Daheim und unterwegs vom 30.4.2014'''
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