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Abmahnung

244 Byte hinzugefügt, 12:38, 8. Sep. 2016
Verbreitet ist der Irrglaube, dass zwei oder gar drei Abmahnungen nötig sind, bevor der Arbeitgeber kündigen darf. Richtig ist, dass eine einzige Abmahnung ausreichen kann oder auch drei Abmahnungen noch nicht ausreichen können. Entscheidend ist, wie schwer die gerügten Verstöße sind, ob die Abmahnung bestimmt genug formuliert ist und ob ein gleichartiger Verstoß, also eine Wiederholung des abgemahnten Verhaltens vorliegt.
 
== '''Abmahnung - Verbrauch des Rechts auf eine Kündigung''' ==
 
Nach einer Abmahnung kann wegen der gleichen Pflichtverletzung nicht mehr gekündigt werden, sondern nur dann, wenn es zu einer Wiederholung des beanstandeten Verhaltens kommt.
== '''Abmahnung - Rügefunktion''' ==
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