Änderungen
== '''Abmahnung - Mitbestimmung Betriebsrat''' ==
Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat der Betriebsrat bei einer Abmahnung kein Mitbestimmungsrecht und ist auch vorher nicht anzuhören. Allerdings hat der Betriebsrat nach § 80 Abs.1 BetrVG die Einhaltung der Gesetze zu überwachen, so dass er verlangen kann, über Abmahnungen informiert zu werden, um deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können.
== '''Abmahnung - Mitbestimmung Personalrat''' ==