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Arbeitnehmerähnliche Person

305 Byte hinzugefügt, 14:27, 2. Sep. 2015
/* Arbeitnehmerähnliche Person - arbeitsrechtliche Gesetze */
(4) Die Vorschrift findet keine Anwendung auf Handelsvertreter im Sinne des § 84 des Handelsgesetzbuchs.
 
== ''' Arbeitnehmerähnliche Person als Verbraucher im Sinne des § 13 BBG''' ==
 
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer als Verbraucher i. S. von § 13 BGB anzusehen sind. Wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit dürfte dies auch für arbeitnehmerähnlichen Personen gelten.
== ''' Autor und Anwalt''' ==
Michael W. Felser ist der auf das Thema "arbeitnehmerähnliche Selbständige" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de]. Er ist daneben Betreiber des Portals "Scheinselbstaendigkeit.de" [http://www.scheinselbstaendigkeit.de]. Zahlreiche freiberufliche (Mitglieder) des Portals "GULP" empfehlen RA Felser zum Thema "Scheinselbständigkeit". Rechtsanwalt Felser hat seit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung (1999) zahlreiche Selbständige und Unternehmen sachkundig und engagiert durch das Statusfeststellungsverfahren begleitet, bundesweit Verfahren vor Sozialgerichten geführt und einige Kinder wieder aus dem Brunnen geholt. Referenzen auf Anfrage.
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