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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

417 Byte hinzugefügt, 14:39, 23. Mär. 2015
/* Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Kündigungsfrist */
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Kündigungsfrist''' ==
Falls keine vertragliche günstigere Regelung gilt, findet auf das Beschäftigungsverhältnis des arbeitnehmerähnlichen Selbständigen die Kündigungsfristregelung in § 621 BGB Anwendung. Bisher hat die Rechtsprechung sich nicht dazu durchgerungen, dem arbeitnehmerähnlichen Selbständigen den Schutz der Kündigungsfristen in § 622 BGB zuzubilligen.  So hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil des LAG Köln aufgehoben, dass auch arbeitnehmerähnlichen Selbständigen die Kündigungsfrist von Arbeitnehmern zugebilligt hatte:  "Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts sind arbeitnehmerähnliche Personen mit Arbeitnehmern im Bereich des Rechts der Kündigungsfristen nicht gleichgestellt." (BAG, Urteil vom 08. Mai 2007 – 9 AZR 777/06 –, Rn. 19, juris). Bei anderen selbständigen Dienstnehmern, die weniger schutzbedürftig sind, nämlich Geschäftsführer, hat der BGH dagegen die Kündigungsfristen in § 622 BGB analog angewendet.
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger als arbeitnehmerähnliche Person''' ==
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