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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

Ein Byte hinzugefügt, 14:53, 23. Mär. 2015
/* Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - gesetzliche Regelung */
1. auch Personen, die berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen beruflicher Bildung erwerben,
 
2. nicht Personen, die geringfügig beschäftigt sind,
3. für Gesellschafter auch die Arbeitnehmer der Gesellschaft.
3. für Gesellschafter auch die Arbeitnehmer der Gesellschaft.
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - regelmäßige Beschäftigung sozialversicherungspflichter Arbeitnehmer''' ==
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