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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

Ein Byte hinzugefügt, 14:34, 24. Mär. 2015
/* Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - gesetzliche Regelung */
a) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und
b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft.
Als Arbeitnehmer im Sinne des Satzes 1 Nr. 1, 2, 7 und 9 gelten
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