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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

295 Byte hinzugefügt, 15:58, 12. Apr. 2015
/* Arbeitnehmerähnliche Selbständige */
 
== '''Arbeitnehmerähnliche Selbständige - Stand 2015''' ==
 
Die nachfolgenden Ausführungen zum sozialversicherungsrechtlichen Status des arbeitnehmerähnlichen Selbständigen beruhen auf dem Rechststand Apriul 2015 und werden regelmäßig vom Autor aktualisiert.
== '''Arbeitnehmerähnliche Selbständige''' ==
Als arbeitnehmerähnliche Selbständige gelten im Sozialversicherungsrecht Selbständige, die auf Dauer im wesentlichen für einen Auftraggeber tätig sind und keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, § 2 Nr. 9 SGB VI.
Folge dieses Status: Die arbeitnehmerähnlichen Selbständigen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Deswegen war die Bezeichnung für arbeitnehmerähnliche Selbständige vor einer Gesetzesänderung auch noch "rentenversicherungspflichtige Selbständige".
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