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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

641 Byte hinzugefügt, 17:08, 12. Apr. 2015
/* GbR keine Lösung */
Die Gründung einer GbR oder einer GmbH ist häufig keine Lösung, siehe dazu unten im Unterpunkt Rechtsprechung.
 
== '''Dreieck - auch Einsatz als Subunternehmer oder über Vermittler keine Lösung''' ==
 
Insbesondere Steuerberater propagieren, dass eine sozialversicherungsrechtliche Problematik (rentenversicherungspflicht oder Scheinselbständigkeit) nicht besteht, wenn der Einsatz eines Ein-Personen-Unternehmers über einen Vermittler / Auftraggeber bei einem Endkunden erfolgt. Dies trifft wie so viele Annahmen nicht zu. Insbesondere wenn die Rechnung an einen Auftraggeber gestellt wird, spielt es keine Rolle, dass die Leistung für Dritten, den Endkunden bzw. Kunden des Auftragnehmers erbracht wird. Es bleibt auch hier bei der 5/6 Regelung.
== '''Folge / Beitragshöhe bei Einordnung als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger''' ==
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