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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

4 Byte hinzugefügt, 18:43, 14. Apr. 2015
/* Arbeitnehmerähnliche Selbständige */
== '''Arbeitnehmerähnliche Selbständige''' ==
Als [[arbeitnehmerähnliche Selbständige ]] gelten im Sozialversicherungsrecht Selbständige, die auf Dauer im wesentlichen für einen Auftraggeber tätig sind und keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, § 2 Nr. 9 SGB VI.
Folge dieses Status: Die arbeitnehmerähnlichen Selbständigen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Deswegen war die Bezeichnung für arbeitnehmerähnliche Selbständige vor einer Gesetzesänderung auch noch "rentenversicherungspflichtige Selbständige".
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