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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

752 Byte hinzugefügt, 12:30, 10. Nov. 2015
Zu beachten ist, dass die Befreiung bei Existenzgründern nicht immer rückwirkend gilt, so dass bei verspäteter Antragstellung Beitragsnachforderungen entstehen können.
== '''Erläuterungen zum Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht Rentenversicherungspflicht - Vordruck V051''' ==
Erläuterungen zum Vordruck V050 (Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht) gibt die Deutsche Rentenversicherung Bund im Formular V051 [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0051.html]
 
== '''Vorsicht beim Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht''' ==
 
Der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht führt dazu, dass diue DRV sich kurz vor Ablauf der drei Jahre meldet und zwar um zu überprüfen, ob nach Ablauf der drei Jahre Rentenversicherungspflicht besteht. Dies wird mit dem Formular V0056 abgefragt. Dabei wird auch geprüft, ob überhaupt eine selbständige Tätigkeit vorliegt oder eine abhängige Beschäftigung (Scheinselbständigkeit). Da die DRV Bund deutlich strenger prüft und wesentlich öfter zur Annahme einer abhängigen, d.h. sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kommt als die normalen Betriebsprüfer, kann sich der Antrag auf Befreiung schnell als Eigentor entpuppen.
== '''Vorsicht GmbH - Lösung oder Falle?''' ==
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