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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

2.200 Byte hinzugefügt, 12:45, 24. Jan. 2016
/* Arbeitnehmerähnliche Selbständige */
Arbeitsrechtlich ist der arbeitnehmerähnliche Selbständige häufig, aber nicht immer als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen (siehe dazu unten).
 
== '''Entdeckung arbeitnehmerähnlicher Selbständige''' ==
 
Die meisten arbeitnehmerähnlichen Selbständigen wissen nicht, dass sie rentenversicherungspflichtig sind, sich bei der DRV melden und Rentenversicherungsbeiträge abführen müssen. Das Risiko, dass die DRV einen arbeitnehmerähnlichen Selbständigen "entdeckt", ist in der Praxis zwar erfahrungsgemäß relativ gering.Folgende Situationen führen typischerweise dazu, dass die DRV feststellt, dass arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit vorliegt:
 
1) Antrag auf Statusfeststellung im Statusfeststellungsverfahren, wenn keine Scheinselbständigkeit = abhängige Beschäftigung festgestellt wird. Kommt die DRV zum Ergebnis, dass der Selbständige tatsächlich selbständig ist, schließt sich regelmäßig die Prüfung an, ob eine Rentenversicherungspflicht besteht.
 
2) Antrag auf freiwillige Versicherung: Die DRV wirbt zwar geradezu um Selbständige auf ihrer Webseite und lockt mit "freiwilligen" Beiträgen und damit, dass der Selbständige die Beitragshöhe selbst bestimmen kann. Wird der Antrag auf freiwillige Versicherung gestellt, prüft die DRV aber automatisch, ob nicht eine Pflichtversicherung besteht (als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger nach § 2 Nr. 9 SGB VI oder als rentenversicherungspflichtiger Selbständiger nach § 2 Nrn. 1 bis 8 SGB VI.
 
3) Kontenklärung bzw. Versicherungsverlauf: Regelmäßig erhalten Versicherte, auch wenn sie aktuell nur noch selbständig sind, von der DRV Post mit dem Betreff: "Kontenklärung" oder "Versicherungsverlauf". Die Schreiben sind verbunden mit dem Hinweis, dass ungeklärte Zeiten (also Zeiten ohne Versicherung) vorliegen und eine Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung dieser Zeiten besteht. Nach Ausfüllen entsprechender Formulare stellt die DRV dann ggf. den Status eines arbeitnehmerähnlichen Selbständigen und ggf. eine Nachzahlungspflicht fest. Vor der Beantwortung dieser Schreiben sollte spezialisierter anwaltlicher Rat eingeholt werden.
 
4) Rentenantrag: Rente, auch Altersrente wird nur auf Antrag gezahlt. Die DRV fragt dabei nach der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Wir dann "selbständig" angegeben, hakt die DRV mit entsprechenden Formularen nach.
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - gesetzliche Regelung''' ==
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