Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

486 Byte hinzugefügt, 23:46, 24. Jan. 2016
Die Ausführungen betreffen Selbständige, die als freier Mitarbeiter, Honorarkraft, Freelancer, Freiberufler, Subunternehmer bzw. Selbständiger mit im wesentlichen nur einem Auftragnehmer tätig sind und keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (sog. Solo-Selbständige). In Deutschland machen die Solo-Selbständigen etwas mehr als die Hälfte (56%) aller Selbständigen aus. Die Zahl der Selbständigen belief sich dagegen auf 4,3 Millionen Personen.
 
Pläne der Bundesregierung, eine allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbständige einzuführen, sind kurz nach Erscheinen wieder verschwunden.Selbst entsprechende Ankündigungen wurden auf dem Seiten des BMAS gelöscht. Selbst wenn alle Solo-Selbständigen monatlich den Regelbeitrag zahlen würden, brächte das der DRV zwar ca. 12 Milliarden Euro jährlich. Bei einem Bundeszuschuss 2014 von mehr als 60 Milliarden Euro wäre auch dies nur ein Tropfen auf den heissen Stein.
== '''Arbeitnehmerähnliche Selbständige''' ==
1.433
Bearbeitungen