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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

301 Byte hinzugefügt, 15:59, 18. Feb. 2016
5) Es gibt weitere Situationen, in denen die DRV dem arbeitnehmerähnlichen Selbständigen auf die Schliche kommt. Schreiben der DRV mit Fragen oder Auskunftsersuchen sollten Selbständige daher nur nach Beratung durch einen spezialisierten Anwalt beantworten. Auch die Einstellung eines Arbeitnehmers kann unter Umständen - für die Vergangenheit - zu Problemen führen. Auch ein Befreiungsantrag als Existenzgründer führt in der Regel dazu, dass die DRV nach Ablauf der Gründungsjahre nachfragt, wie die aktuelle Situation ist.
 
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - Definition''' ==
 
Die Definition des arbeitnehmerähnlichen Selbständigen ergibt sich aus dem Gesetz, d.h. aus § 2 Nr. 9 SGB VI. Es handelt sich dabei um Selbständige mit nur einem Auftraggeber und keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern.
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - gesetzliche Regelung''' ==
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