Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

44 Byte hinzugefügt, 15:38, 22. Feb. 2018
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - Stand 2018''' ==
Die nachfolgenden Ausführungen zum sozialversicherungsrechtlichen Status des arbeitnehmerähnlichen Selbständigen beruhen auf dem Rechststand Rechtsstand Januar 2016 2018 und werden regelmäßig vom Autor - einem auf das Thema nachweislich spezialisierten Rechtsanwalt - aktualisiert. Diese Seite wurde bisher 26158.269 871 mal(Stand Mitte Februar 20162018) abgerufen. Pro Jahr hat die Seite ca. 60.000 Aufrufe. Sie wurde zuletzt am 2422.012.2016 2018 geändert.
Die Ausführungen betreffen Selbständige, die als freier Mitarbeiter, Honorarkraft, Freelancer, Freiberufler, Subunternehmer bzw. Selbständiger mit im wesentlichen nur einem Auftragnehmer tätig sind und keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (sog. Solo-Selbständige). In Deutschland machen die Solo-Selbständigen etwas mehr als die Hälfte (56%) aller Selbständigen aus. Die Zahl der Selbständigen belief sich dagegen auf 4,3 Millionen Personen.
1.433
Bearbeitungen