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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

807 Byte hinzugefügt, 12:56, 2. Sep. 2013
/* Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - gesetzliche Regelung */
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - gesetzliche Regelung''' ==
 
Die aktuelle gesetzliche Regelung[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html] sieht wie folgt aus:
 
'''§ 2 Selbständig Tätige'''
 
Versicherungspflichtig sind selbständig tätige
 
(...)
 
9. Personen, die
 
a) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und
b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft.
 
Als Arbeitnehmer im Sinne des Satzes 1 Nr. 1, 2, 7 und 9 gelten
 
1. auch Personen, die berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen beruflicher Bildung erwerben,
2. nicht Personen, die geringfügig beschäftigt sind,
3. für Gesellschafter auch die Arbeitnehmer der Gesellschaft.
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Urlaub''' ==
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