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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

156 Byte hinzugefügt, 10:13, 15. Sep. 2015
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind kraft Gesetzes, insbesondere folgende Selbständige versicherungspflichtig:
- Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen (z. B. selbständige Tennis-Tennislehrer, Golf-Golflehrer, Reit-Reitlehrer, Schwimm-Schwimmlehrer, Fahrlehrer, ferner Lehrbeauftragte / Dozenten / Referenten an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen und an sonstigen - auch privaten - Bildungseinrichtungen).
- Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (z. B. selbständig tätige Pflegekräfte, Pflegedienstleiter, Physiotherapeuten / Krankengymnasten, Masseure, Ergotherapeuten / Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten).
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Selbständige mit einem Auftraggeber, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und die auf Dauer und im Wesentlichen nur für
einen Auftraggeber tätig sind, zB. Ein-Firmen-Vertreter (Handelsvertreter), IT-Berater in längerfristen Projekten uvm.
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Scheinselbständigkeit''' ==
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