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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

207 Byte hinzugefügt, 12:29, 24. Jan. 2016
Die Befreiung gilt ab dem Tage der Aufnahme der zur Versicherungspflicht führenden Tätigkeit, wenn der Antrag innerhalb der ersten drei Monate seit Aufnahme der Tätigkeit gestellt wurde. Der Antrag gilt auch noch dann rückwirkend, wenn der Antrag bis zum Ende des dritten Monats gestellt wird, danach nur noch für den verbleibenenden Rest der 3 Jahre.
 
== '''Stundung der Beitragsnachforderung als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger''' ==
 
Die DRV erklärt sich auf begründeten Antrag auch in der Regel zu einer Stundung der Beitragsnachforderung bereit.
== '''Urteile zum arbeitnehmerähnlichen Selbständigen''' ==
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