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Arbeitsvertrag

1.683 Byte hinzugefügt, 16:24, 26. Mär. 2015
/* Schriftlicher Arbeitsvertrag? Das Nachweisgesetz */
== '''Arbeitsvertrag: Bedeutung in der Praxis''' ==
Schon bei normaler Laufzeit eines Arbeitsvertrags von rund zehn Jahren und einem Durchschnittsgehalt von jährlich 31.089 € [http://de.statista.com/themen/293/durchschnittseinkommen/] wird über einen Arbeitsvertrag eine Gesamtleistung von mehr als 300.000 Euro abgewickelt.
 
"Viele wird es überraschen, dass sich die durchschnittliche Beschäftigungsdauer in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren kaum verändert hat. Sie liegt immer noch bei rund zehn Jahren."
 
SPIEGEL online vom 8.6.2011 [http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/mythen-der-arbeit-das-normalarbeitsverhaeltnis-verschwindet-stimmt-s-a-767232.html]
 
"Schon der Abschluss eines Normalarbeitsvertrageses mit einem Normalarbeitnehmer beinhaltet auf die reguläre Gesamtvertragsdauer ein Investitionsvolumen von mehreren Millionen DM. Die Sorgfalt, die gegenwärtig auf die Ausgestaltung der Arbeitsverträge verwendet wird, steht dazu in keiner Relation. Auf jeden vorformulierten Vertrag minderer Bedeutung wird mehr Sorgfalt verwandt."
 
Der bekannte Arbeitsrechtler Prof. Dr. U. Preis (Universität Köln) auf der Veranstaltung Kölner Arbeitsrechtstage des Otto-Schmidt-Verlages in Köln 12./13. Mai 2000
== '''Gesetzliche Grundlagen zum Arbeitsvertrag''' ==
Der Arbeitsvertrag ist trotz seiner hohen praktischen Bedeutung gesetzlich nicht geregelt. Hunderte von Arbeitsgesetzen und noch mehr Verordnungen regeln die Arbeit. Das Vorhaben, den Arbeitsvertrag durch das sog. Arbeitsvertragsgesetz [http://www.Arbeitsvertragsgesetz.de] zu regeln, ist politisch gescheitert. In der DDR mit allerdings einfacherem Arbeitsrecht war das Recht des Arbeitsvertrags im Arbeitsgesetzbuch [http://www.arbeitsgesetzbuch.de] (AGB) geregelt.
== '''Schriftlicher Arbeitsvertrag? Das Nachweisgesetz''' ==
Im Nachweisgesetz [http://www.nachweisgesetz.de](NachwG) ist geregelt, dass Arbeitnehmer Anspruch auf eine schriftliche Fixierung der wesentlichen Vertragsbedingungen haben. Das kann, muss aber nicht in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geschehen. Ausreichend wäre danach auch, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in einem Schreiben die nachfolgend in § 2 genannten Vertragsbedingungen bestätigt.
Das Nachweisgesetz im Wortlaut (Stand 1/2015):
1.433
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