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Arbeitsvertrag

498 Byte hinzugefügt, 16:24, 26. Mär. 2015
/* Schriftlicher Arbeitsvertrag? Das Nachweisgesetz */
== '''Gesetzliche Grundlagen zum Arbeitsvertrag''' ==
Der Arbeitsvertrag ist trotz seiner hohen praktischen Bedeutung gesetzlich nicht geregelt. Hunderte von Arbeitsgesetzen und noch mehr Verordnungen regeln die Arbeit. Das Vorhaben, den Arbeitsvertrag durch das sog. Arbeitsvertragsgesetz [http://www.Arbeitsvertragsgesetz.de] zu regeln, ist politisch gescheitert. In der DDR mit allerdings einfacherem Arbeitsrecht war das Recht des Arbeitsvertrags im Arbeitsgesetzbuch [http://www.arbeitsgesetzbuch.de] (AGB) geregelt.
== '''Schriftlicher Arbeitsvertrag? Das Nachweisgesetz''' ==
Im Nachweisgesetz [http://www.nachweisgesetz.de](NachwG) ist geregelt, dass Arbeitnehmer Anspruch auf eine schriftliche Fixierung der wesentlichen Vertragsbedingungen haben. Das kann, muss aber nicht in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geschehen. Ausreichend wäre danach auch, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in einem Schreiben die nachfolgend in § 2 genannten Vertragsbedingungen bestätigt.
Das Nachweisgesetz im Wortlaut (Stand 1/2015):
1.433
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